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Leistungen ...
- Schadensgutachten in Haftpflicht- und Kaskofällen
Wenn Sie mit Ihrem Fahrzeug unverschuldet einen Unfall erleiden, haben Sie das Recht der freien Sachverständigenwahl. Die Kosten hierfür trägt die Haftpflicht-Versicherung des Schädigers. Wir erstellen für den entstandenen Schaden aussagefähige Gutachten die den Reparaturumfang, die Wertminderung, den Wiederbeschaffungswert, den Restwert (im Totalschadenfall) und die Nutzungsauffalldauer beinhalten. Bei einem selbstverschuldeten Unfall (Kaskoschaden) ist der Kaskoversicherer weisungsberechtigt. Die Versicherungsgesellschaften behalten sich in vielen Fällen ein Weisungsrecht bezüglich des Sachverständigen vor.
- Kostenvoranschläge bei geringfügigen Unfallschäden
- Technische Gutachten für Motor- und Aggregatschäden.
- Plausibilitätsprüfungen (Nachvollziehbarkeit von Schadensbildern) und Beweissicherungen
- Fahrzeugbewertungen nach Schwackesystem für PKW, LKW und Zweiräder
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